Grundideen einer Verfassung

Day 972, 14:11 Published in Germany Germany by LDP Org


Auch die LDP befasst sich seit langer Zeit mit dem Gedanken einer Verfassung und/oder einer Veränderung der Geschäftsordnung. Bei der Veränderung der Geschäftsordnung haben wir den Artikel 4 im genauen Blickpunkt. Dieser lautet derzeit wie folgt:

Artikel 4 - Minister

Minister und Ministerien

Artikel 4 - Minister

A) Minister und Ministerien
1.
Der Präsident alleine entscheidet über Anzahl und Vergabe der Ministerposten.

😎 Vorlagen von Ministerien

1. Legen Ministerien dem Kongress Entscheidungen zur Beschlußfassung oder dem Ziel der Beschlußfassung vor, hat das Ministerium die damit beabsichtigen Ziele kurz zu erläutern. Ist der gewünschte Beschluß mit Kosten verbunden, so hat das Ministerium die geschätzten finanziellen Belastungen und Erträge dem Entscheidungsvorschlag hinzuzufügen. Ausgenommen hiervon sin😛 Bündnisvorschläge (MPP).


eRepublik stellt spielmechanisch nur den Präsidenten und den Kongress fest, weshalb hier eine Veränderung auch möglich ist. Schon derzeit basiert die Ministervergabe auf keine Spielmechanik, funktioniert, und würde deshalb auch nach einer Veränderung weiter funktionieren.

Durch die Wahl des Präsidenten vom Volk, ist seine große Macht in einem Staat legitimiert. Die LDP lehnt jedoch das reine Präsidialsystem ab und wünscht sich einen Wandel in das semipräsidiale Regierungssystem. Grund dieser Ablehnung ist die bisherige politische Lage, und das entstehende Gefühl, dass Regierung (Präsident + Minister) und der Kongress nur schwer in der Lage sind zusammen zu arbeiten. Dies könnte auch auf eine große Abhängigkeit der Minister von dem Präsidenten liegen. Ein Minister ist als Einzelperson nicht von dem Parlament stürzbar. Nur im Zusammenhang mit dem Sturz des Präsidenten, der Auflösung der Regierung, kann auch er entlassen werden.

Die LDP wünscht sich hier die Veränderung, die Abhängigkeit der Minister nicht nur auf den Präsidenten zu belassen, sondern auch auf den Kongress zu übertragen. Dies würde bedeuten, das in der Zukunft der Kongress die Möglichkeit hat, auch einen
einzelnen Minister mit einer 2/3 Mehrheit zu entlassen. Folglich ist der Minister mehr gezwungen mit dem Kongress zusammen zu arbeiten, zugleich wird er aber auch von der alleinigen Abhängigkeit vom Präsidenten gelöst. Der Präsident selbst verliert nun an Macht. Er besitzt ein Vorschlagerecht der Minister, muss bei der Auswahl der Personen darauf achten, dass der Kongress diese auch ernennt. Eine Ernennungwillkür in einer Regierungsbildung ist nicht mehr möglich. Auch eine willkürliche Entlassung einzelner Minister vom Präsidenten wird nicht mehr möglich sein. Bei dem Wunsch, einen Minister zu ersetzen, muss der Präsident dieses mit dem Kongress besprechen, den Grund erklären und verdeutlichen warum dieses so notwendig sei.

Durch vereinzelte subjektive Vorfälle in der Vergangenheit, erhofft man sich auch einer neuen Objektivität zwischen Regierung und Parlament. In der Geschichte kam es oft vor, dass bei unerwünschten Beschlüssen des Kongresses, die Minister vereinzelt empört das Wort ergriffen mit &quot😉ie wissen doch eh nichts". Solche Äußerungen sollen wie schon längst in der GO im Kongress festgeschrieben, nicht mehr vorkommen. Den Kongress ignorieren und Schuld mit einfachen Worten abschieben soll nicht mehr möglich sein. Diese Aussagen könnten das Ende einer Ministerkarriere bedeuten. Wir wollen hier jedoch noch erwähnen, das diese bisherige Idee und Struktur noch ausgebaut werden muss. So muss vor allem noch ein Schutz gegen ein Kongress eingebaut werden, welches PTOed wurde.

Zusammenfassung Ministerregelung

A) Minister und Ministerien

1.
Der Präsident schlägt die Anzahl und Vergabe der Ministerposten vor.
Der Präsident besitzt damit ein Vorschlagerecht.
Der Kongress ernennt die Minister auf Wunsch des Präsidenten.
Der Kongress hat das Recht Minister zu entlassen.

😎 Vorlagen von Ministerien

1. Legen Ministerien dem Kongress Entscheidungen zur Beschlußfassung oder dem Ziel der Beschlußfassung vor, hat das Ministerium die damit beabsichtigen Ziele kurz zu erläutern. Ist der gewünschte Beschluß mit Kosten verbunden, so hat das Ministerium die geschätzten finanziellen Belastungen und Erträge dem Entscheidungsvorschlag hinzuzufügen. Ausgenommen hiervon sin😛 Bündnisvorschläge (MPP).


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Auch befasst sich die Partei mit der Idee Ausschüsse in die Verfassung/GO einzubauen. Vor allem das Interesse an einem "Auswärtigen Ausschuss" ist hoch. Dieser soll aus 5 Kongressabgeordneten bestehen (jede der großen Parteien hat ein Mitglied im Ausschuss). Die Parteien stellen einen Kandidaten für den Ausschuss auf, der Kongress muss diese Kandidaten legitimieren. Die Mitglieder des Ausschusses unterstehen einer Schweigepflicht. Sie erhalten Informationen über die Außenpolitik und vom militärischen Geschehen von der Regierung. Der Ausschuss berät intern, als Vertretung des Kongresses, und gibt dem Präsidenten eine Empfehlung, welche er als Votum des gesamten Kongresses zu werten hat. Der Präsident ist angehalten dem Votum des Ausschusses zu folgen, jedoch nicht dazu verpflichtet. Nach Abschluss der besprochenen Vorhaben, wenn das Ergebnis offensichtlich ist, kann der Ausschuss dem Kongress gegenüber sein Votum offenbaren und die Zusammenarbeit mit dem Präsidenten darlegen. Dadurch ist der Präsident in hinblick auf seine Reputation und Wiederwählbarkeit zu konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Ausschuss gezwungen und muss seine Entscheidungen gut begründen, womit eine weitere Machtverschränkung im Sinne des semipräsidialen Systems installiert ist.

Zusammenfassung Auswärtiges Ausschuss:

Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.
a)Die 5 größten Parteien bestimmen intern Ausschusskandidaten.
b)Wahl/Ablehnung der einzelnen Kandidaten durch den Kongress.
c)Bei dreimaliger Ablehnung bleibt der Posten entsprechender Partei/en unbesetzt.
d)Ausschussmitglieder können vom Kongress jederzeit abgewählt werden.

Rechte/Pflichten des Ausschusses:

1)Absolute Verschwiegenheitspflicht angesichts der Brisanz.
2)Ausschuss ist niemandem Rechenschaft schuldig.
3)Ausschuss wird regelmässig vom CP über laufende Entwicklungen/Pläne in Kenntnis gesetzt.
4)Ausschuss berät intern seine Haltung gegenüber jenen Entwicklungen/Plänen.
5)Ausschuss teilt dem CP seine Haltung mit und er hat diese als Votum des gesamten Kongresses zu werten.
6)Der CP ist angehalten dem Votum zu folgen, aber nicht verpflichtet dieses zu tun.

Erläuterung der Punkte:
a) Selbsterklärend
b) Selbsterklärend
c) Dadurch ist davon auszugehen, dass die Partei keinen geeigneten Kandidaten hat/gewillt ist einen geeigneten Kandidaten aufzustellen. Lieber ein Mitglied weniger als einen ungeeigneten Kandidaten.
d) Selbsterklärend

1) Selbsterklärend
2) Da keiner weiss worüber der Ausschuss berät, geschweige denn welches Votum er abgibt, wer will dann Rechenschaft fordern?
3) Es geht hier um die Dinge, die "hinter den Kulissen" ablaufen wie zB. Planungen/Abstimmungen unserer Allianz.
4) Selbsterklärend
5) Selbsterklärend
6) In Hinsicht auf Wiederwählbarkeit/Reputation des CP sollte es im eigenen Interesse des CP sein eben jenem Votum zu folgen. Tut er dies nicht, ist der Ausschuss trotzdem nicht berechtigt dies unmittelbar öffentlich zu machen sondern muss weiterhin Stillschweigen bewahren, bis zum Abschluss der Vorhaben, über die das Votum abgegeben wurde.


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Wir möchten hier abermals erwähnen, dass dies Grundgedanken sind. Sicherlich müssen einige Sachen noch überarbeitet werden, sicherlich kann man auch noch mehr Ideen und Strukturen einbauen.



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