Die AAG - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Day 787, 10:47 Published in United Kingdom Germany by Mithradates
§1 - AAG Die AAG (Adlerfront-Aktien-Gesellschaft) ist eine Shareholder Gemeinschaft. Das bedeutet: Ein Anzahl sog. Aktionäre/Investoren werfen eine gewisse Menge Gold in einen Topf und finanzieren daraus ein Unternehmen, die AAG. Dabei finde jede zweite Woche (abhängig der Wirtschaftslage) eine Ausschüttung statt, in welcher der prozentuale Gewinn eines jeden Investors ermittelt wird. 50% dieses Gewinnes bekommt er bar ausgezahlt. Die andere Hälfte wird automatisch in das Unternehmen reinvestiert und zum Anteilswert des entsprechenden Investors addiert. Durch diese Methode wird der Fortbestand und das Wachstum der Firma erfolgreich gesichert.

§2 - Geschäftsführung Um das Unternehmen zu führen bedarf es eines Geschäftsführers. Dieser leitet und koordiniert sämtlicher Belange des Unternehmens und unterstützt seine Manager, welche wiederum die einzelnen Organisationen und Firmen verwalten, um eine optimale Organisation zu ermöglichen. Geschäftsführer und Manager werden auf Lebenszeit ernannt, können jedoch zurücktreten oder nach nachlässigem/untreuen Verhalten in Frage gestellt werden. Sowohl Geschäftsführer als auch Manager "dienen" dem Unternehmen ehrenamtlich und ohne Bezahlung.

§3 - Stimmrecht der Mitglieder Wichtige Entscheidungen, wie auch die Vergrößerung des Unternehmens, werden von den Mitgliedern auf Initiative des Geschäftsführers abgestimmt. Sollte eine Vergrößerung des Unternehmens beschlossen werden (Mehrheitsentscheid) hat jedes Mitglied das Recht seine Investition zu erhöhen, sowie weitere Investoren die Möglichkeit in die AAG einzusteigen.

§4 - Verlust Die AAG stellt keine Gewinngarantie aus! Bei Verlust gibt es keine Gewinnausschüttung, stattdessen wird der Verlust prozentual auf die Mitglieder aufgeteilt und von ihren Anteilen abgezogen. Somit sind die Investoren nicht gezwungen bei Verlust Geld nachzureichen, aber ihre Anteile verlieren dem Verlust entsprechend an Wert.

§5 - Anteilshandel Ein Investor kann jederzeit seine Anteile wieder verkaufen. Hierzu muss er sich beim Geschäftsführer melden, der seine Anteile dann zum Verkauf ausschreibt. Hierbei werden die Anteile zunächst bevorzugt innerhalb des Unternehmens verkauft. Findet sich hier kein Abnehmer werden die Anteile öffentlich verkauft. Sobald sie verkauft wurden erhält der Investor das Geld in Höhe seines Anteils zurück und ist von allen Rechten und Pflichten der AAG befreit. Sollte er bereits einen Käufer haben ist dies gern gesehen, er muss sich aber dennoch beim Geschäftsführer melden um den Verkauf und die Umschreibung durchzuführen.

§6 - Inaktivität Die Geschäftsführung behält sich vor Inaktive Investoren (Wellness unter 40) zu verwarnen und die Zahlungen an solche einzustellen. Ein verwarnter Investor hat mind. 1 Woche Zeit sich zu melden, danach werden seine Anteile auf die anderen Investoren aufgeteilt. Stirbt ein Investor (Wellness 0) verliert es sofort jegliche Ansprüche und sein Anteil wird ebenfalls aufgeteilt. §6 gilt nicht, wenn der Investor sich vorher abgemeldet/entschuldigt hat.

§7 - Währung Währungsmittel der AAG ist Gold. Investition wie Ausschüttungen werden nur in Gold getätigt bzw. sind nur in Gold gültig.