Aus dem Kongress: die "Verfassung" ist gescheitert

Day 659, 11:14 Published in Germany Germany by Vernichter

Der Alltag eines Abgeordneten ist oft nicht wirklich spannend, doch kann man manchmal durch gute Argumentation so Einiges bewegen. So kann sich der Abgeordnete Vernichter zusammen, mit anderen Vertretern der „Vernunft“, die Verhinderung der „Verfassung“ auf seine Fahnen schreiben. Man konnte sich gegen die Befürworter der Selbigen knapp durchsetzen.

Die Ursache für den Erfolg der Initiative gegen sinnlose Regelwerke, ist wohl zu aller erst in der mangelnden Bereitschaft der Befürworter sinnvoll zu diskutieren, zu suchen. Auf die folgenden Kritikpunkte wurde überhaupt nicht eingegangen, sondern nur mit Popolismusvorwürfen und dem üblichen „Wir brauchen eine Verfassung, weil wir eine Verfassung brauchen, hantiert:

1.Benennung der einzelnen Ministerien mit genauer Ausformulierung ihrer Aufgaben.
Beraubt die Regierung jeglicher Gestaltungsmöglichkeiten und findet sich deswegen in (soweit ich weiss) in keiner RL-Verfassung. Der Regierungschef sollte die Möglichkeiten haben, die einzelnen Ministerien und ihre Aufgabenbereiche selbst zu bestimmen.

2. Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten auf zwei Legislaturperioden.
Da wären zuerst die Einwände, die von politikwissenschaftlicher Seite auch für das RL eingebracht werden, die besagen, dass so eine Begrenzung für die Demokratie nur sehr bedingt förderlich ist. Ein Präsident in der zweiten Amtszeit unterliegt weit weniger der Kontrolle der öffentlichen Meinung als in der Ersten, da er seine Handlungen nicht mehr auf eine mögliche Wiederwahl ausrichten muss. Der mögliche Wille des Volkes einen beliebten Präsidenten nochmals in das Amt zu hieven ignoriert. Die Reglung ist also eher im Sinne des Gedanken vom "weisen Staatsmann", der seine Entscheidungen nicht nach der Pfeife des "Pöbels" trifft, sondern nach den "höheren" Prinzipien hin.

Wo man im RL noch über die Richtigkeit einer solchen Reglung streiten kann, ist sie im Spiel offensichtlich schädlich. Ein neuer Präsident hat hier nur eine sehr begrenzte Zeit um zu regieren, dreißig Tage später gibt es schon wieder Wahlen. Teilweise reichen nicht mal zwei Monate aus, um sich richtig einzuarbeiten und die notwendigen Kontakte zu knüpfen. Zudem gerade in so einem kleinen Land wie E-Deutschland die Situation entstehen kann, dass kein entsprechender Nachwuchs vorhanden ist. Wollen wir verdienten Leuten wirklich die Möglichkeit nehmen ihre Erfahrung einzubringen?

3. Vergabe der Staatsbürgerschaften nur durch ein koordiniertes Vorgehen.
Eine Reglung, die in Notfällen durchaus sinnvoll kann, doch in einer normalen Situation nur zusätzliche Bürokratie schafft. Eine Verfassung ist zur aller erst für den Alltag, nicht für den Ausnahmezustand gedacht.

4. Vorherige Diskussion der Gesetze im Kongress.
Genau genommen ist ein Festschreiben einer solchen Reglung eine Beleidigung des Verstandes der Parlamentarier. Wer seine Stimme für einen Vorschlag abgibt, wird schon wissen wieso er es tut. Wenn der Kongress meint, einem unbegründeten Vorschlag zustimmen zu müssen, so ist es sein gutes Recht.

In der Regel wird ein nicht diskutierter Vorschlag aber ohnehin scheitern, den Ruf des ihn eingebrachten Abgeordneten schädigen und ihn eines seiner Vorschlagsmöglichkeiten berauben. Spätestens mit dem zweiten "Vorschlag" ist der Spuk dann vorbei.

Gesetze sind dazu da, um Dinge zu handhaben, die sich nicht von selbst regeln lassen. Diese Sache regelt sich aber von selbst. Ansonsten könnte man gleich reinschreiben, dass der einzelne Abgeordnete sein Amt ernst nehmen soll.
5. Mangelnde Druchsetzbarkeit.

Die Geschichte dürfte aber damit nicht zu Ende sein. Es wurde schon jetzt von Seiten der Befürworter angekündigt, die Sache weiter zu verfolgen und zwar so lange bis man einen Kongress hat, welches einem die benötigten 51% zu geben bereit ist.

Doch braucht man sich als Gegner keine wirklichen Sorgen zu machen. Selbst nach einer solchen 51% Einführung muss man sich nicht an das Ding gebunden fühlen und kann dann bei einer erneuten Mehrheit von 51% im Kongress, oder einem Präsidenten, der trotz der Ankündigung sich nicht daran zu halten (Sperrminorität von 34% vorausgesetzt), die Wahlen gewinnt, so regieren als ob es keine „Verfassung“ gebe. Schließlich haben die Befürworter der „Verfassung“ es ganz richtig erkannt: die Beschlüsse eines Parlaments sind für die Nachfolger nicht bindend und brauchen auch keine 2/3 Mehrheiten um geändert zu werden.