Aus der Wilden Steppe - Liberum Veto, Teil I - Die Staatsbürgerschaft
Herr Schmidt
Da ich z.Z ein wenig den Überblick verloren habe Wer eigentlich Wohin und Warum marschiert, habe ich beschlossen meine deutschen eMitbürgern mit den aktuellen Gesetzen in der eRP vertraut zu machen. Unsere Freunde hinter der ewigen Freundschafts- und Friedensgrenze haben zu Zeit fünf, mehr oder weniger unfangreiche Gesetze die in im Laufe dieser Artikelserie vorstellen und u.U. auch kurz kommentieren werde.
Beginnen wir mit dem
Gesetz über die Vergabe der Staatsbürgerschaft
Artikel 1
§1 Jede Person, die eine polnische Volkszugehörigkeit nachweisen kann, hat das Recht eine polnische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
§2 Nichtpolen können in besonderen Fällen, die im Art. 3 geregelt werden das Recht auf die Staatsbürgerschaft ePolens erhalten.
Artikel 2
§1 Der Abgeordnete, welche die Staatsbürgerschaft vergibt ist zu Prüfung der Volkszugehörigkeit des Antragstellers verpflichtet. Dieses kann anhand von Publikationen, Kommentaren, Shouts, Donates, Bekannter des, oder durch den Austausch von Privatnachrichten mit dem Antragsteller geprüft werden. Der Abgeordnete ist ebenfalls verpflichtet den Außenminister (oder dessen, für (a)PTO-Operationen zuständigen Stellvertreter) vor der Vergabe der Staatsbürgerschaft zu unterrichten, sollte der Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines im Forum gelisteten Staates besitzen.
§2 Sollten Zweifel an der eindeutigen Einordnung des Antrages aufkommen ist dieser durch den Abgeordneten den amtierenden Außenminister und der Kongressmarschall (vergleich Bundestagspräsident anm.d.Ü.) zu dreiseitiger Konsultation vorzulegen. Die maximale Zeit für diese Konsultation beträgt 48 Stunden ab Vorlage.
§3 Sollte keine Einstimmigkeit bei der Konsultation zustande kommen entscheidet die Mehrheitsmeinung.
§4 Die Konsultation ist für den Abgeordneten vor der Vergabe der Staatsbürgerschaft Pflicht.
§5 Sollte der antragstellender Pole die Staatsbürgerschaft eines im Forum gelisteten Staates besitzen, ist die Vergabe zwei Tage zurückzustellen um dem Außenminister bzw. den zuständigen Vizeaußenminister die Möglichkeit zu geben mit den Antragsteller in Verbindung zu treten.
§6 Die Staatsbürgerschaft kann nach Ablauf der o.g. Frist oder durch Genehmigung des Außenministers (oder seines Stellvertreters) erteilt werden.
Artikel 3
§1 Im Fall einer außergewöhnlichen Bedrohung der Unabhängigkeit oder bei schwieriger Kriegslage des polnischen Staates ist die Vergabe der Staatsbürgerschaft an Anwohner von Verbündeten oder befreundeten Staaten, die Hilfe bei der Abwehr von politischen Übernahmen des Staates oder des Verlustes von Regionen anbieten, gestatten.
§2 Im Fall der Vergabe der Staatsbürgerschaft an Ausländer zur Abwehr der Gefahr einer politischer Übernahme, ist die Zustimmung des Kongresses durch eine einfache Mehrheit für die gesamte Operation ohne eine Debatte nötig.
§3 Die Vergabe der Staatsbürgerschaft an Ausländer, welche Hilfe bei Militäroperationen anbieten bedarf eines Antrags des Präsidenten, ohne einer Debatte und Abstimmung.
§3a Der Präsident legt den Antrag im Forum, Abteilung Parlament vor.
Artikel 4
§1 Im Fall der Feststellung der Missachtung eines der o.g. Verfahren durch einen Abgeordneten wird diese Missauchtung durch den Kongressmarschall öffentlich gemacht.
Wie man sieht dreht sich, bei unseren östlichen Nachbarn, die Vergabe der eStaatsbürgerschaft fast ausschließlich um die Volkszugehörigkeit.
Drei Fragen kommen mir dabei in den Sinn.
Erstens, kann man anhand der o.g. Kriterien tatsächlich die Volkszugehörigkeit feststellen?
Sein wir ehrlich, eine Person die halbwegs gut polnisch lesen und schreiben kann und ein wenig die polnische Kultur kennt kann meines Erachtens relativ leicht als Pole durchgehen.
Zweitens, was ist mit realen polnischen Staatbürgern anderer Ethnien wie z.B Ukrainern, Kaszuben und Tataren die seit Generationen in Polen leben und sich als Staatsbürger fühlen, sind diese per se von der eStaatsbürgerschaft der eRzeczpospolita Polska ausgeschlossen?
Drittens, wie sieht die Lage bei realen polnischstämmigen Staatsbürgern aus, sagen wir mal Australien oder den USA aus, die kaum polnisch sprechen geschweige den lesen oder schreiben. Sind sie dann trotzdem berechtigt nach Paragraph 1 Artikel 1 die eStaatsbürgerschaft zu erhalten?
Vielleicht werde ich einige der Fragen nach der positiven Entscheidung meines Antrags auf die polnische eStaatsbürgerschaft beantworten können.
P.S.: Wie haben die Mitglieder von ungarischen Paramilitär-Einheiten oder Niemiecki Orzeł eigentlich die polnische eStaatsbürgerschaft erhalten? Die Passage über die Vergabe an besondere Freunde des polnischen eStaates und besonders an ePolen verdiente Ausländer wurde aus der aktuellen Version gestrichen…
P.P.S.: Die Artikeln der Reihe Liberum Veto sind als Sonderausgaben zu sehen, daher keine üblichen Rubriken.
Comments
find ich extrem krass und hatte gehofft, dass es sowas in eRep nicht gibt.
Ich hab mal irgendwo geschrieben, dass für mich genau das Gegenteil gilt, also aus rl-deutscher Staatsbürgerschaft lässt sich kein zwingendes Recht für eine eDeutsche Staatsbürgerschaft ableiten.
Man sollte sich ein bisschen in die Community eingliedern, bestenfalls aktiv sein und einen Mehrwert für alle bilden. Da sollte Volkszugehörigkeit keine Rolle spielen. Jeder der sich eingliedern möchte (nein, das hat nichts mit "Filzigkeit" zu tun) sollte ein "Recht" oder zumindest eine reelle Chance auf die eDeutsche Staatsbürgerschaft haben.
interessant. bestätigt eigtl mehr oder weniger mein bild des extrem nationalistischen epolen.
wie? was? unterstehen wir schon den polnischen Gesetzen? 😁
wenn nicht: trotzdem sehr interessant jetzt auch noch über die polnische GO zu diskutieren, unsere wird langsam langweilig : D
o/ schön geschrieben.
Das wurde nur eingeführt, damit eDeutsche Geschäftsmänner nicht vom Imperialismus der ePolen profitieren!
Das ist mal wieder nur gegen uns gerichtet 😛
Und meinen Plan Polen zu pto`n kann ich natürlich auch vergessen...
Sehr cool danke 🙂
naja bei den polenstämmigen Minderheiten oder Immigranten kannst du ja davon ausgehen, dass sich viele auch gleich in Polen anmelden werden 😉 ist ja nicht so, dass jeder einwandern müsste
mal davon abgesehen, dass das rl-Staatsbürger bla bla totaler nonsens und unpraktikabel ist ... s läuft dabei wohl auf ähnliche Kontrollmechanismen raus wie in Deutschland
interessant auch der Fakt, dass die Polen sich auch starre Satzungen setzen, dass diese jedoch entscheidend propagandistischer sind als sich auf die praktikabilität zu konzentrieren...
ach nein, Wonne.. 😁 Wär eine Verfassung nicht vielleicht doch mal was schönes?! Da kann man dann nämlich jeden Mist reinschreiben, je nach derzeitiger Herrschaftsklasse - "eDL ist ein kommunistischer Rätestaat" - "eDL ist eine Militärdiktatur" - "eDL ist eine freiheitliche Demokratie" - "blaa"
Die Gegner hätten dann was konkretes woran sie sich aufziehen könnten und die Zielstrebigkeit und Aktivitäten würden erhöht, so sieht jedenfalls meine Vision davon aus.
"eDeutschland ist ein posttotalitärer religiös-fundamentalistischer kommunistischer wirtschaftsliberaler Kolonialstaat mit gewählter Erbmonarchie" Das wärs doch 😁
Überraschung , die ePolen agieren sehr nationalistisch. Warum sollten die dann Hinz und Kunz einbürgern? Diw Wahrheit liegt wohl doch noch zwischen Realität und Extremisten wie Reichenbacher...
Jeah, Volkszugehörigkeit \o/ ...
Also ich bin auch für Ariernachweise hier!
Es gibt Dinge, da sollten wir ePolen nicht zum
Vorbild nehmen. Schon gar nicht in dem Falle.
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Ist leer
Stimmt ja garnich ...
Polen ist eine person non grata, Krieg ist das einzige was sie verstehen.
[removed]
ach, das ist doch nun seit jahr und tag bei denen so, was solls. viel lustiger finde ich den 'kongreßmarschall'...
[removed]
allerdings omg, allerdings