Check List
Metallon
Suporting Croatian TO in eAustria - Check
Suporting Croatian attack on eAustria - Check
Leaving eAustria for Croatia - Check
Joining the croatian Army - Check
Having a Croatian Avatar - Check
Posting EDEN propaganda - Check
♥ Wilhelm ♥ I am awaiting your return, my heart
Have fun!
Comments
😃
Wilhelm's last article was compltely true though.
Yep we know And the marmot, it puts the chocolate in the alu-foil.
LOL
voted my lord
friend of an american that claim he is croatian and sold austria to eden - checked
i luv him - checked
🙂
voted
voted.
Wilhelm's last article was compltely true though.
x2
Nazi-Check
>.>
Well, that accusations are crap. Why I'm not allowed to post 'EDEN propaganda'? We aren't part of penix nor Entente.
And yea, you forgot the nationalist - check! 😉
-which is prohibited by law in RL Austria..
?
§ 3d. Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten, in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen auffordert(=jegliche Form von "Wiederbetätigung"😉, aneifert oder zu verleiten sucht, insbesondere zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist, wird, sofern sich darin nicht ein schwerer verpöntes Verbrechen darstellt, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jahren, bestraft.
Ein Österreicher der das Gesetz nicht kennt (und es nicht achtet) ist kein guter Österreicher.
[Auszug Verbotsgesetz 1947; StGB]
Wilhelm, du solltest mal das herkömmliche Wikipedia benutzen anstatt auf Metapedia.org zu gehen. Die Unterschiede zwischen den Artikeln auf den beiden Seiten in Sachen Holocaust und NAZIs werden dich überraschen🙂
Nationalist zu sein ist nicht verboten solange man sich nicht nationalsozialistisch 'wiederbetätigt'. Nationalist 😕= Nationalsozialist.
Samu-L, du solltest mal besser dein Hirn einschalten. 😉
Das Verbotsgesetz ist einfach nur lächerlich - Gummiparagraph.
Kelsen schrieb 1932 über die Demokratie: "Bleibt sie sich selbst treu, muss sie auch eine auf Vernichtung der Demokratie gerichtete Bewegung dulden, muss sie ihr wie jeder anderen politischen Überzeugung die gleiche Entwicklungsmöglichkeit gewähren." Dieser Befund wird durch die Tatsache bekräftigt, dass bei Einführung des B-VG 1929 kein Verbot der Betätigung im kommunistischen Sinne - also der damals aktuellen Bestrebungen gegen das bestehende Gesellschaftssystem - bestand. "😉as Wesentliche demokratischer Staatsformen sieht die Staatslehre in der Selbstbestimmung nach jeder Richtung hin."
Mayer in "😉as österreichische Bundes-Verfassungsrecht": "😉ie demokratische Idee gründet sich auf dem weltanschaulichen Relativismus. Sie gewährt jeder politischen Überzeugung die Chance zur Artikulation und zur Durchsetzung im Wettbewerb. Die Gründung politischer Parteien - auch verfassungsfeindlicher ist frei .. Die demokratische Freiheit der Weltanschauungen ist durch die Verfassungsbesetimmungen des §3 VerbotsG eingeschränkt."
Das Verbotsgesetz verstößt gegen das Menschen- und Völkerecht sowie gegen diverse Verfassungsprinzipien:
.)Das Verbotsgesetz selbst ist verfassungswidrig da es durch keine Volksabstimmung legitimiert wurde. (Schwere Eingriffe in Verfassungsprinzipien bedürfen als Gesamtänderung der Verfassung einer Volksabstimmung)
.)Das Selbstbestimmungsrecht der Völker umfasst auch den Zusammenschluss zweier Staaten - Nach dem Verbotsgesetz wird Kritik am Anschlussverbot bestraft.
.)Nach der Völkermordkonvention ist der Bestand nationaler, ethnischer und rassischer Gruppen als Schutzobjekt anerkannt - Nach dem Verbotsgesetz wird das Streben nach Schutz der eigenen 'biologisch-rassischen' Gruppe vor Überfremdung verfolgt.
.)Das rechtsstaatliche Prinzip verlangt die Bestimmtheit von Strafnormen - Das Verbotsgesetz enthält ein Tatbild von UFERLOSER Weite ("sich im nationalsozialistischen Sinne betätigt"😉 und ermöglicht damit spekulative und WILLKÜRLICHE Auslegungen.
.)Einschränkungen der Grundrechte dürfen nur rechtsschutzorientiert erfolgen - Das Verbotsgesetz schützt nicht die "😉emokratie". Es wendet sich weder gegen Betätigung in kommunistischen noch in sonstigem totalitären Sinne. § 3h VerbotsG priviligiert geradezu demonstrativ jeden, nicht-nationalsozialistischen Völkermord und nicht-nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, rechtfertigt oder verharmlost, mit Straflosigkeit.
.)Angemessenheit von Strafsätzen und Strafhöhen - Das VG bedroht gewaltlose Meinungsäußerung mit wesentlich höheren Strafen als für schwere Gewaltverbrechen vorgesehen sind. Es werden tatsächlich schwerere Strafen als gegen (vor allem ausländische) Gewalt- und Sexulverbrecher verhängt!!!
Um nur wenige Punkte zu nennen...
H-503 Mephi, glaube mir, ich kenne das Gesetz sehr gut. Ich achte es natürlich nicht und verstoße mit Freude jeden Tag dagegen. 😉