Österreichisches Wahlrecht !

Day 1,794, 07:14 Published in Austria Austria by KrennyX

Da ja neue Kongresswahlen auf den Plan stehen, habe ich mir überlegt: na gut wie sieht es eigentlich bei den Gegenstück in der realen Welt, den Österreichischen Nationalratswahlen aus?
Österreich besitzt ein demokratisches (d.h. direktes, geheimes, persönliches, gleiches, allgemeines) Wahlrecht. Außerdem besitzt Österreich ein Verhältniswahlsystem mit losen gebundenen Listen (d.h. man kann die Reihung der Kandidaten mittels Vorzugstimme beeinflussen)

Für die Organisation der Wahlen sind die politischen Gemeinden zuständig. Sie führen das Wählerverzeichnis, veröffentlichen das Ergebnis, organisieren das Wahllokal und die Wahlkommission.

Welche Parteien dürfen bundesweit antreten?
°Wenn bei der Unterstützungserklärung mindestens 3 Nationalratsabgeordente unterschreiben
°Wenn 2600 Wahlberechtigte die Unterstützungserklärung unterschreiben, jene Unterschriften müssen aber gestreut sein (Bsp. 100 Unterschriften Burgenland, Vorarlberg; 500 Wien, NÖ)

Der Österreichische Raum ist aufgeteilt in 43 Regionalwahlkreise (Bsp. 6C Steiermark Süd)
Die Parteien müssen eine Landesliste (für die ersten 2 Ermittlungsverfahren) und eine Bundesliste (für das 3. Ermittlungsverfahren) erstellen. Im RWK (Regionalwahlkreis) und LWK (Landeswahlkreis) können Vorzugsstimmen vergeben werden.

Vor der Wahl:
Die 183 Mandate werden auf die 9 LWK nach dem Bürgerzahlprinzip aufgeteilt(Bsp. Bürgerzahl der STMK * 183 / Gesamtbürgerzahl = ca. 2😎

Am Wahltag:
Es wird die Landeswahlzahl ermittelt (Anzahl der gültigen Stimmen / Mandate) (Bsp. Stmk: ca. 25000)

1. Ermittlungsverfahren:
RWK: Stimmen werden gezählt Mandate werden bei Erreichen der Landeswahlzahl vergeben (Bsp. Stmk: Partei A: 37000 = 1 Mandat; B: 53000 = 2 Mandate; C: 12000 = kein Mandat)
2. Ermittlungsverfahren:
LWK: Teilnehmen dürfen jene die ein Grundmandat haben (d.h. mind. 1) oder Bundesweit 4% der Stimmen.
3. Ermittlungsverfahren
Bundesweit: Die noch unbesetzten Mandate werden unter den Parteien mit Bundesliste nach dem D´Hodschen System aufgeteilt.

Vorzugsstimme:

Vorzugsstimmen können nur im RWK und LWK vergeben werden, eine Vorzugsstimme wird dann wirksam wenn ein Politiker so viele Vorzugsstimmen erhält die die Hälfte der Landeswahlzahl entspricht. Dieser bekommt dann das Mandat, unter der Vorrausetzung das seine Partei überhaupt eines erhält

Danke fürs lesen
Und nicht vergessen:
AUSTRIA COMES FIRST
Hochachtungsvoll
Krenn Thomas alias KrennyX