[CP] Transparenzvorstoß

Day 1,033, 19:58 Published in Germany Germany by Bundeskanzleramt


Werte Kundschaft

Ich habe mir seit geraumer Zeit den Kopf darüber zerbrochen, wie wir es schaffen können das Mysterium des Regierungsforums etwas zu entzerren, ein Kontrollorgan zu installieren ohne dabei jedoch ein untragbares Sicherheitsrisiko einzugehen und eine Junta-Bildung einzudämmen. Die Ursprungsidee habe ich dann mal der Kritik meiner Minister ausgesetzt und entsprechende Änderungen und Verbesserungen einfließen lassen. Das dieser Vorstoß von einem Präsidenten kommt, mag dem einen oder anderen vielleicht etwas ungewöhnlich erscheinen, aber letztlich bedarf es bei einem solchen Zugeständnis wohl auch einem gewissen Maß „Goodwill“ der einführenden Regierung.

Wenn wir uns die öffentlichen Debatten ansehen die in Deutschland regelmäßig geführt werden und dazu berücksichtigen was immer wieder auch im Ausland passiert, zuletzt in Kanada, dann kommen wir nicht umhin festzustellen, dass eine völlig verschlossene Regierung für ein Land mitunter genauso schädlich und gefährlich sein kann, wie eine völlig transparente Administration. Das ist wenigstens meine Meinung zu diesem Thema… und da ich aktuell diktatorische Machtbefugnisse in Deutschland habe, will ich diese zu einem gewissen Grad auch dazu nutzen, vermeintlich verkrustete Strukturen aufzubrechen. Einiges wurde diesbezüglich schon unternommen, anderes habe ich noch in der Pipeline und wieder anderes werde auch ich nicht innerhalb meiner Amtszeit (ich werde bei der nächsten CP-Wahl nicht wieder antreten) schaffen können.

Dies ist mitunter auch eine Aufgabe für den Kongress und seine Mitglieder. Von ihrer Zielstrebigkeit und Effizienz wird es letztlich abhängen, ob dieses Vorhaben gelingen wird oder nicht. Meine Idee ist es, einer vom Kongress aus den Reihen der Abgeordneten gewählten Person (Ursprungsidee war hier der Bundestagspräsident) permanente Leserechte für das Regierungsforum (keine Schreibrechte) und Zugang zum Regierungschannel im IRC zu gewähren. Dieses Zugeständnis verknüpfe ich aber an einige Bedingungen, welche der Kongress noch innerhalb meiner Amtszeit in einer entsprechenden zu erbarbeitenden Regulierung berücksichtigen müsste. Innerhalb meiner Amtszeit, weil ich nicht glaube, dass zukünftige Präsidenten unbedingt geneigt sind ein derartiges Zugeständnis zu machen.

1. Diese Person ist nicht befugt jedwede Inhalte der Regierungsforen oder des Regierungs-Channels im IRC an Dritte weiterzugeben. Es sei denn, es besteht unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der Existenz eDeutschlands.
a. Sollte die Existenz eDeutschlands bedroht sein, dann ist es dieser Person gestattet dies im nicht öffentlichen Bereich des Kongresses den Mitgliedern des Parlaments mitzuteilen und dort über weitere Maßnahmen, bspw. ein Impeachment des Präsidenten zu beraten.

2. Sollte es Anzeichen dafür geben, dass es sich bei der gewählten Person um einen ausländischen PTO-Kandidaten handelt oder es ernsthafte Zweifel an der Integrität dieser Person geben, kann der Präsidenten die Zugangsberechtigung verweigern.
a. In dem Fall muss der Präsident dem Kongress einen anderen Abgeordneten vorschlagen, wobei sein Vorschlag derart gewählt sein muss, das eine hohe Akzeptanz des Abgeordneten bei den übrigen Kongressmitgliedern zu erwarten ist.
b. Stimmt das Parlament dem Vorschlag des Präsidenten widererwartend nicht zu, so übernimmt der alte Bundestagspräsident diese Funktion automatisch für eine weitere Amtszeit
c. Handelt es sich bei dem vorgeschlagenen Abgeordneten um einen Hinhaltevorschlag des Präsidenten, also einen Kandidaten, der von mindestens 2/3 aller ins Parlament gewählten Abgeordneten abgelehnt wird, (Keine Enthaltungen!!!) ist die vom Kongress ursprünglich eingesetzte Person freizuschalten.
d. Ist der Kongress mehrheitlich von ausländischen Kräften besetzt (PTOed) entfällt diese Regelung und keiner Person werden entsprechende Rechte zugestanden.

3. Sollte sich der Präsident dieser Zusammenarbeit zukünftig verweigern, bspw. durch die Verlagerung von Regierungskommunikation in geheime IRC-Channel oder aber externe oder für die Person nicht zugängliche Forenbereiche, ist der Kongress dazu berechtigt die Gelder aus der Staatskasse dem direkten Zugriff der Regierung zu entziehen und an die die Organisation „Bundesschatzkammer“ zu donaten, ferner ist der Kongress berechtigt ein Impeachment zu starten.

4. Im Kriegsfall ist der Präsident berechtigt Teile der Regierungskommunikation in den Sicherheitsrat zu verlagern und die Zugangsberechtigung der Person für diesen Bereich aufzuheben.

Ich denke dass eine Regelung dieser Art, eine genaue Ausformulierung überlasse ich dem Kongress, die Arbeit der Regierung wenig behindern und der Öffentlichkeit so ein durchaus geeignetes Kontrollorgan an die Hand gegeben wird. Ob letztlich was daraus wird, hängt nun vom Kongress und dessen Ausformulierungen ab.